In der Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Einfach Komplett) der Haftpflichtkasse gilt die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Stallungen, Reithallen und Weiden mitversichert. Die Versicherungssumme je Schaden beträgt 10.000 EUR, höchstens aber das Doppelte für alle Schäden eines Versicherungsjahres.
Beispiel
Für ihr Pferd hat Versicherungsnehmerin Müller einen Reitstall bei einem nahe gelegenen Reitverein angemietet. Durch einen heftigen Tritt beschädigt das Pferd das Tor der Pferdebox. Durch die THV Komfort PLUS genießt Frau Müller Versicherungsschutz für die Ersatzansprüche des Reitvereins.