In der Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Einfach Komplett) der Haftpflichtkasse ist der Versicherungsschutz auch auf den Rechtsschutz für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen als Ergänzung zur Ausfalldeckung vereinbart. Gegenstand der Rechtsschutz-Versicherung ist die Übernahme der im Zusammenhang
mit der Feststellung der Schadenverursachung durch den Dritten, der Feststellung der Schadenhöhe, der Erzielung eines rechtskräftig vollstreckbaren Urteils und der Vollstreckung des Urteils oder ersatzweise des Nachweises der Erfolglosigkeit der Zwangsvollstreckung anfallenden
Rechtskosten.
Beispiel
Herr Haug geht mit seiner Dalmatinerhündin Woppy im nahegelegenen Feld spazieren. Bevor er Woppy von der Leine lässt, nähert sich ein weiterer Spaziergänger mit einem unangeleinten Schäferhund. Dieser läuft sofort laut bellend auf Woppy zu, verbeißt sich in ihren Nacken
und fügt ihr schwere Bissverletzungen zu.
Der Halter des Schäferhundes ist mittellos und besitzt auch keinen Versicherungsschutz.
Herr Haug erwirkt ein rechtskräftiges Urteil gegen den Hundehalter, wonach dieser zur Zahlung der angefallenen Tierarztkosten verurteilt wird. Die Zwangsvollstreckung aus diesem Urteil ist aufgrund der Mittellosigkeit des Hundehalters jedoch erfolglos geblieben. Die Urteilssumme wird im Rahmen der PHV reguliert.
Durch die Rechtsschutz-Versicherung als Ergänzung zur Ausfalldeckung werden darüber hinaus auch die Rechtsanwalts-, Gerichts- und Vollstreckungskosten übernommen, die sich auf ca. 1.000 EUR belaufen. Diese hätte Herr Haug ohne Rechtsschutz zur Ausfalldeckung selbst tragen müssen.
Zu finden in den Versicherungsbedingungen: BBR IV. Ziffer 19 und Zusatzbedingungen für die Versicherung von Schadenersatzrechtsschutz als Ergänzung zur Ausfalldeckung im
Rahmen der Privat- und Tierhalterhaftpflicht-Versicherung
Mitversichert gilt der Schadenersatzrechtsschutz als Ergän- zung zur Ausfalldeckung im Rahmen der Tierhalter- Haftpflichtversicherung gemäß den beiliegenden Zusatzbedingungen (Abschnitt IX der gen/Verbraucherinformationen).
Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung in der Tierhalter-Haftpflichtversicherung finden Sie hier.