Über die Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Einfach Komplett) der Haftpflichtkasse gelten übergangsfähige Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungsträgern,
öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden mitversichert.
Beispiel
Frau Kaiser lebt mit ihrer Tochter Sophie bei ihrem Lebensgefährten Herrn Wegmann. Beim gemeinsamen Spielen mit Herrn Wegmanns Hund wird Sophie von diesem in die Hand gebissen. Die Verletzung muss daraufhin ambulant behandelt werden. Die Krankenkasse von Sophie stellt nach Abschluss der Heilbehandlung Regressansprüche gegen Herrn Wegmann. Hierfür besteht über die THV Einfach Komplett Versicherungsschutz.