Eine Haftpflichtversicherung schützt vor allem gegen finanzielle Risiken, die durch Extremschäden entstehen können. Kleinere Missgeschicke könnten dagegen oftmals unkompliziert aus eigener Tasche bezahlt werden. Mit Vereinbarung einer Selbstbeteiligung (SB) bezahlt der Versicherungsnehmer Kleinschäden bis 125 EUR selbst und profitiert dafür von Preisnachlässen von bis zu 40 %. Der Abwehranspruch gilt – dessen ungeachtet – uneingeschränkt und wird nicht durch eine SB ausgeschlossen. Die Haftpflichtkasse betreibt die Abwehr von nicht gerechtfertigten Schadenersatzforderungen, auch wenn der Schaden innerhalb der vereinbarten Selbstbeteiligung liegt.
Beispiel
Herr Brauns hat eine generelle Selbstbeteiligung von 125 EUR bei seiner Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Der Nachbar verlangt aufgrund eines Schadenereignisses Schadenersatz in Höhe von 100 EUR. Herr Brauns bestreitet entschieden, für den Schaden
verantwortlich zu sein, und erwartet von der Haftpflichtkasse die Abwehr des Anspruchs. Die THV Einfach Komplett kümmert sich darum.