Über die Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Einfach Komplett) der Haftpflichtkasse gilt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter mitversichert, auch wenn der Hund zu Therapiezwecken verwendet wird. Voraussetzung bleibt jedoch, dass es sich um eine private Tierhaltung handelt.
Beispiel
Versicherungsnehmerin Wolter engagiert sich ehrenamtlich in einem Heim für behinderte Kinder. Hierzu nimmt sie zeitweise ihren Familienhund, der eine Ausbildung zum Therapiehund absolviert hat, zu therapeutischen Zwecken mit ins Heim. Sollte es hierbei durch den Hund zu einem Schadenfall mit Schädigung Dritter kommen, so besteht Versicherungsschutz im Rahmen der THV Einfach Komplett.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten Nutzung der versicherten Tiere zu therapeutischen Zwecken.