Für die Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt:
Die Leistungspflicht des Versicherers umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage und neben der Regulierung berechtigter auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Die Tierhalterhaftpflicht-
Versicherung übernimmt somit ggf. auch eine „passive“ Rechtsschutzfunktion.
Beispiel
Gegen Frau Schmidt werden Schadenersatzansprüche für einen Schaden geltend gemacht, den sie mangels Haftung nicht zu verantworten hat. Die THV Einfach Komplett betreibt im Interesse der
Versicherungsnehmerin die Abwehr der unberechtigten Ansprüche – falls erforderlich auch vor Gericht.