In der Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Einfach Komplett) der Haftpflichtkasse gelten gesetzliche Haftpflichtansprüche von Teilnehmern von Reitunterricht, Hundeschule, Pferde-/Hunderennen, Schauvorführungen und Turniere sowie Ansprüche von Figuranten mitversichert.
Beispiel
Horst Ringel hat sich vor kurzem einen jungen Labrador zugelegt. Bereits bei der ersten Teilnahme an der Hundeschule springt Herr Ringels Hund eine andere Tierhalterin, die mit ihrem Hund ebenfalls die Hundeschule besucht, an und beschädigt dabei deren Hose. Die an Herrn Ringel gestellten Schadenersatzansprüche sind über seine THV Einfach Komplett bei der Haftpflichtkasse gedeckt.