In der Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Einfach Komplett) der Haftpflichtkasse gilt die gesetzliche Haftpflicht aus dem gewollten und ungewollten Deckakt mitversichert.
Beispiel 1
Beim gewollten Deckakt tritt die Stute des Versicherungsnehmers nach dem eigens für diesen Zweck bestellten Hengst von Herrn Bauer und verletzt diesen.
Die THV Einfach Komplett gewährt Versicherungsschutz für die eventuell anfallenden Tierarztkosten.
Beispiel 2
Bei einem Spaziergang kommt es zwischen dem Rüden des Versicherungsnehmers Berger und der Hündin seines Bekannten Schmitz zum ungewollten Deckakt. Im Rahmen der THV Komfort
PLUS besteht Versicherungsschutz für eventuell anfallende Kosten von Abtreibungsmaßnahmen, Tierarzt oder ggf. geltend gemachten Aufwendungen für die Aufzucht der Welpen.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Deckakt (gewollt/ungewollt).