In der Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt: Die Haftpflichtkasse verzichtet bezüglich des Versicherungsschutzes grundsätzlich auf die Prüfung einer kommunalen Leinen- oder Maulkorbpflicht. Weiterhin ist es für die Frage des Versicherungsschutzes unerheblich, ob das Pferd mit oder ohne Sattel geritten wird. Das Bedingungswerk sieht hierfür keinen Ausschluss vor.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Führen ohne Leine und/oder ohne Maulkorb.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht auch beim Reiten oder Führen ohne Zaumzeug und/oder ohne Sattel.