Über die Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Einfach Komplett) der Haftpflichtkasse gilt die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Hunde- und Pferdetransportanhängern mitversichert, sofern hierfür nicht über einen anderen Vertrag Entschädigung verlangt werden kann. Die Versicherungssumme je Schadenereignis beträgt
10.000 EUR, höchstens aber das Doppelte für alle Schäden eines Versicherungsjahres.
Beispiel
Versicherungsnehmer Werner muss sein erkranktes Pferd in die Tierklinik bringen. Hierfür leiht er sich von einem Bekannten einen Pferdetransportanhänger aus. Da er selbst kein Fahrzeug mit Anhängerkupplung besitzt, bittet er seinen Bruder, der über ein entsprechendes Zugfahrzeug
verfügt, das Pferd in die Tierklinik zu transportieren. Während der Fahrt beschädigt Herr Werners Pferd den geliehenen Anhänger. Die THV Einfach Komplett kümmert sich um die anfallenden Kosten.