In der Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Einfach Komplett) der Haftpflichtkasse gilt:
Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Reitbeteiligten. Reitbeteiligungen sind auf gewisse Dauer angelegte Rechtsverhältnisse über die regelmäßige Benutzung des versicherten
Reitpferdes gegen Beteiligung an den Unterhaltskosten.
Beispiel 1
Frau Kurz reitet schon lange, hat aber kein eigenes Pferd. Deshalb hat sie eine Reitbeteiligung an dem Pferd der Versicherungsnehmerin Schneider. Frau Kurz reitet das Pferd von Frau Schneider zweimal die Woche an festen Tagen. Um zu einer Reithalle zu gelangen, muss Frau Kurz das Pferd durch einen Ort führen oder reiten. Dabei passiert es, dass das Pferd austritt und ein parkendes Auto trifft. Der Schaden an dem Auto ist über die THV Einfach Komplett von Frau Schneider gedeckt.
Beispiel 2
Frau Kurz ist in der Reithalle angekommen und reitet dort das Pferd der Versicherungsnehmerin Schneider. Das Pferd erschreckt sich und bockt, woraufhin Frau Kurz herunterfällt und sich dabei an der Schulter verletzt. Die hieraus entstandenen Ansprüche von Frau Kurz gegenüber Frau Schneider sind über die THV Einfach Komplett von Frau Schneider versichert.
Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Reitbeteiligten. Reitbeteiligungen sind auf gewisse Dauer angelegte Rechtsverhältnisse über die regelmäßige Benutzung des versicherten Reitpferdes gegen Beteiligung an den Unterhaltskosten. Ebenso gilt die gesetzliche Haftpflicht aus dem unentgeltlichen Verleih an fremde Reittiernutzer als mitversichert.