Ein echter Vermögensschaden im versicherungsrechtlichen Sinn liegt dann vor, wenn dieser weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden unmittelbar in Zusammenhang steht.
Für die Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt: Derartige Vermögensschäden sind im Rahmen der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme mitversichert.
Beispiel
Das Pferd von Frau Becker tritt gegen einen Holzstapel. Durch den heftigen Stoß fällt dieser zusammen und blockiert die in unmittelbarer Nähe gelegene Einfahrt der Nachbarin. Um einen wichtigen Geschäftstermin nicht zu verpassen, fährt die Nachbarin mit dem Taxi ins Büro. Die Taxirechnung legt sie anschließend Frau Becker zur Begleichung vor. Die THV Einfach Komplett von Frau Becker kümmert sich um die Regulierung.