Über die Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Einfach Komplett) der Haftpflichtkasse gilt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter für Hundewelpen bzw. Fohlen ab Geburt bis zum Ende des 1. Lebensjahres mitversichert. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Welpen bzw. Fohlen im Besitz des
Versicherungsnehmers sind und für diesen bereits ein THV-Vertrag bei der Haftpflichtkasse besteht.
Beispiel
Versicherungsnehmer Rudolph hat für seinen Schäferhund eine THV Einfach Komplett abgeschlossen. Nach einiger Zeit beschließt er, sich einen Labradorwelpen zu kaufen. Der Welpe genießt über die bestehende THV Komfort PLUS im ersten Lebensjahr beitragsfreien Versicherungsschutz.
Mitversichert gilt die gesetzliche Haftpflicht des VN für Hundewelpen bzw. als Halter von Fohlen ab Geburt bis zum Ende des 1. Lebensjahres. Voraussetzung ist, dass die Welpen bzw. Fohlen im Besitz des VN sind.