In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt: Alle Sachen in der Wohnung des Versicherungsnehmers ungeachtet der Eigentumsverhältnisse (Ausnahme: Sachen von Mietern/Untermietern) gelten als versichert – dazu zählen zum Beispiel auch Wertsachen,
Anbaumöbel und -küchen, Haustiere oder Arbeitsgeräte. Nicht versicherte Sachen wie zum Beispiel Gebäudebestandteile oder Kraftfahrzeuge werden ausdrücklich benannt.
Beispiel
Herr und Frau Herrmann haben sich vor Jahren ein Wasserbett gekauft. Als sie nach einem Wochenendausflug zurück in ihre Wohnung kommen, müssen sie feststellen, dass ein Wasserspeicher des Betts ausgelaufen ist und das auslaufende Wasser versicherte Hausratgegenstände beschädigt hat. Im Rahmen der Hausratversicherung bekommen die
Kunden den entstandenen Schaden an den versicherten Sachen bis zur vereinbarten Versicherungssumme ersetzt.
Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung (Versicherungsort). Hausrat, der infolge eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt, ist versichert. Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein bezeichneten Woh- nung ist nur im Rahmen der Außenversicherung oder, soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist, versichert.
Was gehört zum Hausrat
- Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
- Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
- alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel und Einbauküchen), für die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer die Gefahr trägt, weil er sie auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen;
- Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern lediglich mit einem geringen Einbauaufwand an die Gebäu- deverhältnisse angepasst worden sind;
- privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung dienen und sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt;
- im Haushalt des Versicherungsnehmers befindliches fremdes Eigentum, soweit es sich nicht um das Eigentum von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers handelt;
- selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind;
- Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte;
- Fall- und Gleitschirme, nicht motorisierte Flugdrachen sowie Flugmodelle;
- Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen; Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen;
- Haustiere, d. h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel).
Versicherungsfall
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die
durch
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung,
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat,
- Leitungswasser,
- Sturm, Hagel
zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.
Ausschluss Krieg, innere Unruhen und Kernenergie
- Ausschluss Krieg: Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende
Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. - Ausschluss innere Unruhen: Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende
Ursachen nicht auf Schäden durch innere Unruhen. - Ausschluss Kernenergie: Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende
Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung
oder radioaktive Substanzen.
Versicherungsort
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören:
- diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbstständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung);
- Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet
- gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller), auf dem Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.