In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt:
Technische, optische und akustische Anlagen zur Sicherung der Wohnung gelten innerhalb des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet mitversichert.
In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt:
Technische, optische und akustische Anlagen zur Sicherung der Wohnung gelten innerhalb des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet mitversichert.