In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt:
In den VHB wird der Begriff einer Erstwohnung nicht beschrieben. In unseren Tarifunterlagen definieren wir allerdings die Nutzungsarten von Wohnungen. Demnach gelten als Erstwohnung, die vom VN ständig bewohnte Wohnung oder das ständig bewohnte Einfamilienhaus.
Zu finden in: Antrag - Antragsrückseite und Tarifunterlagen