In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt: In Erweiterung zu den allgemeinen Bedingungen gilt der Inhalt versicherte Sachen einer Garage, welche sich am Wohnort (politische Gemeinde) des Versicherungsnehmers befindet, auch als mitversichert.
Beispiel
Herr Winter hat eine privat genutzte Garage in seinem Dorf angemietet, die sich mehrere Straßen von seiner Wohnung entfernt befindet.
Bei einem Einbruch in die Garage werden mehrere privat genutzte Werkzeuge entwendet. Die Haftpflichtkasse reguliert den entstandenen Schaden.