In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt: Eine Modelleisenbahn zählt zu den versicherten Sachen im Sinne der Bedingungen und bedarf bei Antragstellung auch keiner besonderen Erwähnung. Wichtig ist nur, dass der Wert dieser
Eisenbahn in der Gesamtversicherungssumme mit berücksichtigt wird.
Beispiel
Herr Schäfer hat eine Modelleisenbahn im Wert von 40.000 EUR auf dem Dachboden seines Einfamilienhauses stehen. Er hat viel Liebe und Zeit in den Aufbau seiner Bahn investiert. Durch einen Dachstuhlbrand wird sie sehr stark beschädigt. Da Herr Schäfer bei der Berechnung seiner
Hausratsumme den Wert der Modelleisenbahn berücksichtigt hat, erhält er von seinem Versicherer
die Entschädigung.