In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt: Ein Versicherungsnehmer hat im Schadenfall nachzuweisen, dass versicherte Sachen u.a. bei einem Abhandenkommen in seinem Besitz waren. Hilfreich sind hier – vor allem bei hochwertigen Sachen – Kaufbelege, Quittungen, Schätzungen und/oder Fotos o. Ä.. Sinnvoll kann hier sein, diese Nachweise auch außerhalb der Wohnung einer vertrauenswürdigen Person zur Aufbewahrung zu übergeben.
Beispiel
Herr Sandner hat eine wertvolle Grafik in seinem Wohnzimmer hängen. Eines Abends explodiert sein Fernseher. Bei dem Brand wird auch die Grafik vernichtet. Zum Glück hat Herr Sandner mehrere Fotografien von der Grafik bei einem Freund hinterlegt. Diese Bilder kann er nun als Nachweis für die Versicherung nehmen.