In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt:
Die Versicherungssumme wird immer zur Hauptfälligkeit des Vertrages um die Entwicklung des Preisindexes angepasst. Dieser Index wird jährlich vom Statistischen Bundesamt ermittelt und veröffentlicht. Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, dieser Anpassung innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue Versicherungssumme zu widersprechen.
Beispiel
Herr Rudolph hat im Jahr 2000 eine Einrichtung im Wert von 100.000 EUR gekauft. Der heutige Neuwert beläuft sich auf 112.000 EUR. Durch die jährlich erfolgten Summenanpassungen beträgt die Versicherungssumme mittlerweile 115.200 EUR. Somit würde Herr Rudolph im Fall eines Totalschadens die Gesamtsumme von 112.000 EUR erhalten.