In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt:
Nicht nur der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf versicherte Sachen gilt versichert, sondern auch Schäden an elektrischen Einrichtungen und Gegenständen durch Überspannung oder
Kurzschluss, auch wenn der Blitz nicht auf dem Grundstück einschlägt. Ein Überspannungsschaden gilt bereits in der Produktlinie Hausrat Einfach Gut bis zur vereinbarten Versicherungssumme als versichert.
Beispiel
Es tobt ein schweres Gewitter über Roßdorf. Ein im Nachbarhaus einschlagender Blitz zerstört durch Überspannung den Fernseher von Frau Philippi. Da Frau Philippi eine Hausrat-Versicherung abgeschlossen hat, wird der durch den indirekten Blitz verursachte Überspannungsschaden ersetzt.
Überspannungsschäden durch Blitz unter Einschluss von Folgeschäden:
In Erweiterung von § 2 Nr. 3 Satz 2 VHB 2016 leistet der Versicherer Entschädigung auch für Schäden, die an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität entstehen.