Nach den allgemeinen Bedingungen zur Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt als Versicherungsort die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören alle sich auf dem Grundstück befindlichen, privat genutzten Räume (einschließlich: Arbeitszimmer innerhalb der Wohnung), Nebengebäude sowie Garagen, die ausschließlich der Versicherungsnehmer oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen nutzen. Dazu kommen unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen, Balkone und Loggien sowie gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume wie Fahrrad-, Wasch- und Trockenkeller oder -böden.
Beispiel
Frau Günther lebt in einem Mehrfamilienhaus. Sie nutzt die Möglichkeit, ihre Waschmaschine im verschließbaren Gemeinschaftswaschraum im Keller aufzustellen. Es kommt zu einem Brand, bei dem auch die Waschmaschine von Frau Günther beschädigt wird. Da auch der Gemeinschaftswaschraum zum Versicherungsort zählt, besteht Versicherungsschutz für den entstandenen Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören:
- diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbstständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung);
- Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet
- gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller), auf dem Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.