In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt:
Die Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume einer Wohnung einschließlich der Hobbyräume. Unberücksichtigt bleiben Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen sowie Keller-, Speicher- und Bodenräume, wenn diese nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden (siehe
Mietvertrag, Baubeschreibung o. Ä.).
Beispiel
Herr Fuchs ist leidenschaftlicher Schlagzeuger und nutzt einen bisher leer stehenden Raum im Objekt neben seiner Mietwohnung als Proberaum. Da er der Haftpflichtkasse die Größe dieses Raumes mitgeteilt hatte und die im bestehenden Vertrag genannte Wohnfläche angepasst wurde,
kann er gelassen der Abwicklung des Schadens entgegensehen, der entstand, als Diebe dort einbrachen und Instrumente und Mischpult mitnahmen.