In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt:
Obwohl auslaufendes Wasser bei Aquarien kein Leitungswasser ist, sind eintretende Schäden an versicherten Sachen ohne Einschränkung mitversichert.
Beispiel
Das Aquarium von Michael hat einen Riss. Durch diesen tritt Wasser aus und beschädigt seinen neu erstandenen lose verlegten Teppich. Er bekommt den Schaden ersetzt.