In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt:
Der Diebstahl - Einfache Diebstahl von genannten Gegenständen innerhalb des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet gilt im Rahmen der Hausrat-Versicherung in der Einfach Gut bis zu 1 % und in den Produktlinien Einfach Besser und Einfach Komplett sogar bis zu 5 % der Versicherungssumme als versichert – ausgeschlossen ist dabei jedoch fremdes Eigentum.
Beispiel
Herr Schmidt hat seinem Sohn zum Geburtstag ein Trampolin geschenkt – es hat 350 EUR gekostet und wird im Garten des Hauses platziert. Am nächsten Morgen stellt Herr Schmidt fest, dass das Trampolin gestohlen wurde und meldet dies der Polizei. Herr Schmidt bekommt die Entschädigung im Rahmen der von ihm gewählten Produktlinie erstattet.
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Im Fall der Entwendung leistet der Versicherer Entschädigung für Wäsche und Bekleidung, Gartenmöbel, Gartengeräte (inkl. Aufsitzrasenmäher, Mähroboter), Grills und fest verankerte Gartenskulpturen sowie Kinderspiel- und Sportgeräte innerhalb des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
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Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5 Prozent der Versicherungssumme begrenzt.
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Fremdes Eigentum ist nicht versichert.