In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt:
Außerhalb von Wertschutzschränken gelten für folgende Wertsachen bedingungsgemäße
Entschädigungsgrenzen: Bargeld, Geldkarten, Urkunden, Sparbücher, sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen, Sachen aus Gold und Platin. Auch für Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände und Antiquitäten sind bestimmte Summenbegrenzungen zu beachten, siehe Wertsachen.
Bargeld und Geldkarte:
- 3.000 EUR (Einfach Besser)
- 3.500 EUR (Einfach Komplett)
Urkunden, Sparbücher und sonstige Wertpapiere:
- 10.000 EUR (Einfach Besser)
- 20.000 EUR (Einfach Komplett)
Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen, Sachen aus Gold und Platin:
- 40.000 EUR (Einfach Besser)
- 50.000 EUR (Einfach Komplett)
Beispiel
Herr Ries bewahrt Bargeld im Wert von 1.000 EUR zu Hause in einer unverschlossenen
Schublade auf. Bei einem Einbruch in seine Wohnung entdecken die Täter das Geld und entwenden es. Herr Ries bekommt die 1.000 EUR ersetzt.
Zu finden in den Versicherungsbedingungen: VHB § 13 Nr. 2 b) und B1.9.2., B2.12.2., B3.3.2.
Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer besonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 50 Prozent der Versicherungssumme (Einfach Besser) oder bis 100 Prozent der Versicherungssumme (Einfach Komplett), sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes befunden haben, ist die Entschädigung
je Versicherungsfall begrenzt (siehe oben).