In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt: Grundsätzlich fallen privat gehaltene Tiere in der Hausrat-Versicherung unter versicherte Sachen. Hierunter fallen aber nur Tiere, die regelmäßig in der Wohnung gehalten werden wie z. B. Hunde, Katzen, Fische und Vögel.
Beispiel
Bei einem Diebstahl – Einbruchdiebstahl wird der teure Papagei von Herrn Hermann entwendet. Der Wert des nicht mehr auffindbaren Vogels wird ihm durch die Hausrat-Versicherung ersetzt.