In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt:
Sollte ein Versicherungsnehmer wegen eines Versicherungsfalls seine versicherte Wohnung nicht mehr bewohnen können, werden anfallende Hotelkosten ohne Nebenkosten im Rahmen der gewählten Produktlinie erstattet.
Beispiel
Die Wohnung von Frau Schüler ist aufgrund eines Brandes unbewohnbar geworden.
Deshalb zieht sie für 10 Tage in ein Hotel. Die Kosten werden von der Hausrat-Versicherung übernommen.