In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt:
Werden versicherte Sachen (außer Wertsachen und fremdes Eigentum) aus einem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeugs, Anhängers oder einer auf dem Kraftfahrzeug
montierten verschlossenen Dachbox gestohlen, besteht weltweiter Versicherungsschutz bis zu 2 % der Versicherungssumme. In der Produktlinie Einfach Besser und Einfach Komplett wird auf die Anwendung von Zeiteinschränkungen (24-Stunden-Klausel) verzichtet.
Beispiel
Frau Naumann befindet sich im Urlaub in Australien. Um Land und Leute besser kennen zu lernen mietet sie sich vor Ort ein Auto. Nach einem Urlaubstag mit vielen neuen und schönen Eindrücken, stellt sie Ihr Fahrzeug um 23.00 Uhr am Straßenrand ab und geht die letzten paar Meter zu Fuß zu Ihrer Unterkunft. Am nächsten Morgen hatte sie einen Tagesauflug mit dem Auto geplant, so dass sie bereits um 5.30 Uhr zu Ihrem Auto zurückkehrt. Sie muss feststellen, dass der verschlossene
Kofferraum aufgebrochen und daraus Ihre Kamera gestohlen wurde.
Sie zeigt den Diebstahl sofort bei der Polizei an. Der Schaden wird durch die Haftpflichtkasse im Rahmen der vertraglich getroffenen Vereinbarungen ersetzt.
Zu finden in den Versicherungsbedingungen: B1.2.6 und B2.2.6
Diebstahl aus Kraftfahrzeugen und Wassersportfahrzeugen
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Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen gemäß § 6 VHB 2016 weltweit, ausgenommen Bargeld und Wertsachen gemäß § 13 Nr.1a)VHB2016 im
a) verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeugs, Anhängers oder einer auf dem Kraftfahrzeug montierten verschlossenen Dachbox;
b) Innenraum (Kajüte, Backskiste oder Ähnliches) eines Wassersportfahrzeugs, der durch mindestens ein Sicherheitsschloss verschlossen sein muss.
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Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die genannten Räumlichkeiten fest umschlossen sind. Eine Abdeckung mit Planen, Persenningen oder Ähnliches reicht nicht. Der Versicherer leistet Entschädigung für die Zerstörung, die Beschädigung oder das Ab- handenkommen durch Diebstahl.
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Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2 Prozent der Versicherungssumme begrenzt.
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Fremdes Eigentum ist nicht versichert.