In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt: Der Versicherungsnehmer hat im Versicherungsfall einen Anspruch auf den Versicherungswert. Sollte in der Zeit zwischen dem Schadenzeitpunkt und der Wiederherstellung der Versicherungswert steigen, wird eine Regulierung inkl. der entstandenen Mehrkosten vorgenommen.
Beispiel
Herr Ackermann verlegt in seiner Eigentumswohnung Holzdielen. Es kommt zu einem Leitungswasserschaden, wobei diese stark beschädigt und ausgetauscht werden müssen. Er meldet den Schaden inkl. eines Kostenvoranschlages in Höhe von 400 EUR. Nach Schadenfreigabe durch die Haftpflichtkasse, will er der Schreinerei den Reparaturauftrag erteilen. Diese teilt Ihm mit, dass Sie die Arbeiten aufgrund des gestiegenen Holzpreises nicht mehr für 400 EUR, sondern für 550 EUR ausführen können. Der Schaden von Herrn Ackermann wird im Rahmen der Hausrat-Versicherung bei der Haftpflichtkasse mit 550 EUR reguliert.