Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (mindestens 62 km/h). Der Sturm muss direkt auf die versicherten Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, einwirken oder Gegenstände auf diese werfen. Kann die Windstärke nicht für den Schadenort festgestellt werden, wird ein Sturmschaden unterstellt, wenn in der Umgebung ebenfalls derartige Schäden festgestellt werden.
In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt: Die Produktlinien Einfach Besser und Einfach Komplett wurden durch Schäden durch Sturm an versicherten Sachen auf dem Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, erweitert.
Beispiel
Da der Sommer kurz bevor steht hat Familie Schütz das Trampolin der Kinder aus dem Keller geholt und im Garten aufgebaut. In der Nacht kommt es zu einem Sturm und das Trampolin wird dadurch beschädigt. Familie Schütz kann aufatmen, weil Sie eine Hausrat-Versicherung bei der Haftpflichtkasse besitzen, so dass dieser Schaden bezahlt wird.
1. Versicherte Gefahren und Schäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen
- durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden;
- dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, wirft;
- als Folge eines Schadens nach Punkt 1 oder 2 an versicherten Sachen;
- durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude oder Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind;
- dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude wirft, die mit dem versicherten Gebäude oder Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
2. Sturm
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km/h). Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass
- die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat
oder dass - der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, oder mit diesem Gebäude
baulich verbundenen Gebäuden nur durch Sturm entstanden sein kann.
3. Hagel
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
4. Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch
- Sturmflut;
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen
durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen; - weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch).
Nicht versichert sind Schäden an
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden befindlichen Sachen;
- Sachen, die sich außerhalb des Versicherungsortes befinden. Nach Nr. 1 versichert sind jedoch auf dem gesamten Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet,
Antennenanlagen und Markisen, wenn sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt werden.