In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt:
Der Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungspreis am Tag des Schadens von Sachen gleicher Art und Güte (Neuwert). Der Hausrat ist zum Neuwert versichert. Dieser Wert bildet demnach auch die Grundlage der Entschädigung im Schadenfall. Abzüge wegen Alter oder Abnutzung der beschädigten Sachen (Zeitwert) werden nicht vorgenommen.
Beispiel
Der vor 5 Jahren von Herrn Bass für 4.000 EUR erworbene Seidenteppich ist durch einen Leitungswasserschaden nur noch für den Müll geeignet. Ein gleichwertiger Teppich kostet heute 4.700 EUR. Mit diesem Betrag kann Herr Bass als Entschädigung rechnen.