In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt:
Nicht jeder „Safe“ wird als Wertschutzschrank im Sinne der Bedingungen angesehen. Es sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen wie z.B. die Anerkennung durch den Verband der Schadenversicherer und das Mindestgewicht von 200 kg. Sollte dieses Gewicht unterschritten werden, muss der Wertschutzschrank zumindest zweiwandig sein und fachmännisch verankert oder bündig in die Wand eingelassen werden.
Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die
- durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sind
- und als freistehende Wertschutzschränke ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen oder bei geringerem Gewicht nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sind (Einmauerschrank).
Beispiel
Bei einem Diebstahl – Einbruchdiebstahl in der Wohnung von Frau Sichel wird der zertifizierte und eingemauerte Safe aufgebrochen. Die 1.500 EUR Bargeld, welche sich in diesem befunden haben wurden gestohlen. Da Frau Sichel durch einen Kontoauszug nachweisen kann, dass das Geld von ihrem Konto abgehoben wurde und die Versicherungssumme von 40.000 EUR ausreichend ist (25 % für Wertsachen), gilt der Schaden schon bei der Hausrat Einfach Gut als versichert und Frau Sichel bekommt diesen entsprechend erstattet.