Für die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt:
Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:
- Unfälle durch Drogenkonsum
- Unfälle bei der vorsätzlichen Begehung einer Straftat
- Bandscheibenschäden
- Unfälle als Führer eines Luftfahrzeugs oder Luftsportgeräts
- Unfälle durch Kernenergie
Wenn Unfallfolgen und Krankheiten zusammentreffen, kann es zu Leistungskürzungen kommen.
- Krankheiten (z.B. Diabetes, Gelenksarthrose, Schlaganfall)
- Kosten für die ärztliche Heilbehandlung
- Sachschäden (z.B. Brille, Kleidung)