Für die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt:
Versichert sind Unfälle. Ein Unfall liegt z. B. vor, wenn die versicherte Person sich verletzt,
weil sie stolpert, ausrutscht oder stürzt. Dafür bieten wir insbesondere folgende Leistungsarten:
Geldleistungen
- Einmalige Invaliditätsleistung bei dauerhaften Beeinträchtigungen (z. B. Bewegungseinschränkungen)
- Lebenslange Unfallrente bei besonders schweren Beeinträchtigungen
- Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld bei Krankenhausaufenthalten oder ambulanten
Operationen - Kostenersatz für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze
- Kurkostenbeihilfe
- Kostenerstattung für unfallbedingte kosmetische Operationen
- Bei Unfalltod Auszahlung einer Todesfallsumme
Dienstleistungen
- Hilfe-Paket mit häuslicher und organisatorischer Hilfe in der ersten Zeit nach einem Unfall
(z.B. Menüservice, Wohnungsreinigung, Fahrdienste, Tierbetreuung, usw.)
Die Leistungsarten und die Versicherungssummen dazu vereinbaren wir mit Ihnen im Versicherungsvertrag.
1. Grundsatz:
Wir bieten den vereinbarten Versicherungsschutz bei Unfällen der versicherten Person.
2. Geltungsbereich:
Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags
- weltweit und
- rund um die Uhr.
3. Unfallbegriff:
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch
- ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)
- unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
4. Erweiterter Unfallbegriff:
Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine
erhöhte Kraftanstrengung
- ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt.
Beispiel: Die versicherte Person stützt einen schweren Gegenstand ab und verrenkt sich dabei das Ellenbogengelenk. - Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt.
Beispiel: Die versicherte Person zerrt sich bei einem Klimmzug die Muskulatur am Unterarm.
Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Regelung nicht erfasst.
Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung des Muskeleinsatzes
sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.
5. Einschränkungen unserer Leistungspflicht:
Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen können wir keine oder nur eingeschränkt Leistungen erbringen. Bitte beachten Sie daher die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen (Ziffer 3) und zu den Ausschlüssen (Ziffer 4).
Hier finden Sie alle wichtigen Angaben und die Verbraucherinformationen