Für die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt:
Unfälle aufgrund von Bewusstseinsstörungen sind im Allgemeinen gemäß den AUB vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. In der Unfall Einfach der Haftpflichtkasse sind Unfälle durch Bewusstseinsstörungen aufgrund von Alkoholkonsum in allen Produktlinien eingeschlossen.
Bei Bewusstseinsstörungen, die infolge von Alkoholkonsum beim Lenken von Kraftfahrzeugen vorliegen, gelten unterschiedliche Promillegrenzen, je nach Produktlinie. Bewusstseinsstörungen, die durch die Einnahme von Medikamenten, Verabreichung von KO- Tropfen, Schlaganfall, Herzinfarkt, Herz- und/oder Kreislaufstörungen, Schlafwandel, Einwirkung von Witterungsbedingungen, epileptischen Anfall oder andere Krampfanfälle verursacht werden, sind versicherbar. Im Unfallschutz Einfach Komplett gelten auch Unfälle infolge von Erschrecken, Ohnmachtsanfällen und sonstigen Bewusstseinsstörungen (außer durch Drogeneinfluss) mitversichert.
Beispiel
Herr Leinreiter erleidet während einer Autofahrt einen Herzinfarkt. Dadurch verliert er die Kontrolle über sein Fahrzeug. Es kommt von der Fahrbahn ab und prallt gegen einen Baum. Dabei zieht sich der Fahrer erhebliche Verletzungen zu.