Für die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt:
Genesungsgeld leisten wir in der gleichen Höhe und für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld, wenn die versicherte Person aus der vollstationären Behandlung entlassen worden ist und einen Anspruch auf Krankenhaustagegeld nach Ziffer 2.5 AUB 2014 hatte. Bei der Haftpflichtkasse ist das Genesungsgeld bei Abschluss des Krankenhaustagegeldes generell mitversichert. Der Unfallschutz Einfach Komplett kommt 750 Tage dafür auf.
Beispiel 1
Frau Braun hatte einen schweren Autounfall und liegt seitdem 200 Tage stationär im Krankenhaus. Sie hat im Unfallschutz Einfach Komplett ein Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld von 10 EUR abgeschlossen.
Sie erhält nun folgende Leistung nach dem
Unfallschutz Einfach Komplett :
200 x 10 EUR Krankenhaustagegeld 200 x 10 EUR Genesungsgeld Auszahlung
= 2.000 EUR = 2.000 EUR = 4.000 EUR
Wenn sich die versicherte Person unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen Operation unterzieht, leisten wir das Genesungsgeld pauschal für 3 Tage. Nach dem Unfallschutz Einfach Komplett sogar für 7 Tage.
Beispiel 2
Bei einem Sturz hat sich Herr Reder den rechten Unterarm gebrochen. Es ist keine stationäre Behandlung notwendig, sondern er kann damit bei seinem Arzt ambulant operiert und versorgt werden. Über seinen Unfallschutz Einfach Komplett hat er ein Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld von 10 EUR vereinbart.
So erhält er auch bei der ambulanten Operation eine Leistung nach dem Unfallschutz Einfach Komplett:
7 x 10 EUR Krankenhaustagegeld = 70 EUR
7 x 10 EUR Genesungsgeld = 70 EUR
Auszahlung = 140 EUR