Die Gliedertaxe für die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse erhalten Sie im Anhang (siehe unten).
Die Gliedertaxe ist in unterschiedlichsten Ausführungen wichtiger Bestandteil der privaten Unfall-Versicherung. Der aufgrund von Verlust oder Funktionsunfähigkeit von Körperteilen oder Sinnesorganen eingetretene Invaliditätsgrad wird in vielen Fällen mit Hilfe der Gliedertaxe bestimmt. Es gelten ausschließlich die dort genannten Invaliditätsgrade. Die festen Werte der Gliedertaxe stellen einen abstrakten und verallgemeinerten Maßstab auf, der ein hohes Maß an Gleichbehandlung ermöglicht. Die Gliedertaxe geht, soweit sie anzuwenden ist, immer allen anderen Möglichkeiten der Bestimmung des Invaliditätsgrades vor. Im Tarif Unfall Einfach bietet die Haftpflichtkasse drei unterschiedliche Gliedertaxen an.
Bei Teilverlust oder Funktionsunfähigkeit gilt entsprechend der Prozentsatz anteilig. Durch die verbesserte Gliedertaxe erhält die versicherte Person bei vollständigem Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit z. B. einer Hand im Handgelenk eine um 20 % höhere Invaliditätsleistung als ein Versicherter nach der Gliedertaxe Standard.
Anzumerken ist, dass nicht alle Verletzungen, die von der privaten Unfall-Versicherung entschädigt werden, von der Gliedertaxe erfasst werden (z. B. Schädigung des Gehirns oder der Wirbelsäule). Hier bestimmt ebenfalls ein ärztlicher Gutachter den Grad der Invalidität. Soweit das Gehör auf beiden Seiten oder beide Augen durch einen Unfall beeinträchtigt sind, wird nach den Gliedertaxen eine höhere Leistung fällig. Ist die Funktionsfähigkeit in gleichem Umfang beeinträchtigt, so erhöht sich der festgestellte Invaliditätsgrad um die Hälfte. Ist die Funktionsfähigkeit in unterschiedlichem Umfang eingeschränkt, so wird stattdessen der Invaliditätsgrad für das geringer geschädigte Auge bzw. Gehör verdoppelt. War das Gehör auf einem Ohr oder ein Auge schon vor dem Unfall vollständig verloren, so erhöht sich der Invaliditätsgrad für das ungeschädigte Ohr oder das verbliebene Auge. Für das Gehör wird dann ein Invaliditätsgrad von 80 % und für das Auge von 100 % festgesetzt.
Beispiel
Herr Zahn trennt bei Renovierungsarbeiten in seinem Haus mit einer Flex ein Leitungsrohr durch. Da er keine Schutzbrille trägt, werden durch den Funkenflug beide Augen verletzt. Auf dem einen Auge wird eine Funktionsbeeinträchtigung von 10 %, auf dem anderen Auge von 20 % festgestellt. Zusammen sind das 30 %. Die Invaliditätsleistung für das geringer verletzte Auge wird hier jedoch verdoppelt (2 x 10 %), so dass Herr Zahn von seiner Unfall-Versicherung eine Invaliditätsleistung von 40 % aus der Invaliditätssumme erhält.