Bei vielen Unfallverletzungen wird nach der Heilbehandlung eine Kur oder Reha-Maßnahme erforderlich. Die Sozialversicherungsträger übernehmen hierfür aber nicht immer alle Kosten und der Versicherte muss einen Teil selbst tragen.
Für die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt: Kurkostenbeihilfe ist im Versicherungsschutz der Unfall Einfach integriert. Nach den Produktlinien Einfach Komplett und Einfach Besser zahlen wir die Kurkostenbeihilfe auch bei einer teilstationären Rehabilitationsmaßnahme.
Beispiel
Nach einem Unfall, bei dem sich Herr Wand einen Kreuzbandriss zugezogen hatte, wird nach der Operation eine medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt. Der Sozialversicherungsträger (Krankenkasse/ Rentenversicherung) übernimmt jedoch nicht alle für die Rehabilitation anfallenden Kosten. Den Betrag, den Herr Wand hierfür selbst aufbringen muss, wird über die Kurkostenbeihilfe der Unfall Einfach Komplett bis zum Höchstbetrag erstattet.
Reha-Management
Das Reha-Management der Haftpflichtkasse leistet nach einem Unfall wichtige Unterstützungsleistungen, die weit über das Spektrum der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Ziel und Zweck des Reha-Managements ist es, die Reha-Maßnahmen für die versicherte Person nach einem schweren Unfall so zu steuern, dass eine optimale Genesungszeit erreicht und bleibende Beeinträchtigungen erheblich reduziert bzw. vermieden werden können. Das Reha-Management kann zu allen Produktlinien der Unfall Einfach hinzugewählt werden.
Die Haftpflichtkasse erbringt daher bei Vereinbarung des Reha- Managements durch qualifizierte Dienstleister nachfolgende Leistungen:
- eine Situationsanalyse,
- die Ermittlung des medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitationsbedarfs,
- die Erstellung eines individuellen Rehabilitationskonzepts,
- die Begleitung bei der Rehabilitation,
- die Beratung über mögliche Leistungen der deutschen Sozialversicherung oder anderer Leistungsträger.
Versichert gelten dabei bis zu einer Höhe von 10.000 EUR Beratungs-, Organisations- und/oder Vermittlungsmaßnahmen von
- geeigneten ambulanten und stationären Rehabilitationsbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen und Therapien,
- geeignete Maßnahmen zur Wiedereingliederung in das bestehende Arbeitsverhältnis oder die berufliche Neuorientierung ,
- geeigneten Hilfsmitteln ,
- zur Anpassung der Wohnsituation und zum Erhalt der Mobilität.
Die Leistungen werden für längstens für 3 Jahre ab dem Tag des Unfalls erbracht.
Beispiel
Herr Schröder arbeitet für das Forstamt und ist in seiner Freizeit ebenfalls viel im Wald unterwegs. Auch das Brennholz für seinen Kamin bezieht er aus dem nahegelegenen Wald. Dieses schneidet er in seiner Freizeit mit seiner Kettensäge selbst.
Obwohl er darin geübt ist, rutscht Herr Schröder während eines Schneidevorgangs weg und klemmt sich sein Bein zwischen zwei dicken bereits gefällten Stämmen ein. Er erleidet dabei Brüche des rechten Schien- und Wadenbeins.
Durch das Reha-Management der Haftpflichtkasse wird Herr Schröder bei der Organisation eines passgenauen Rehabilitationsplans unterstützt und es wird für ihn ein Platz in einer geeigneten Reha-Einrichtung organisiert. Dies führt dazu, dass die Folgen seines Unfalls ohne ausbleibende Schäden vollständig verheilen können und Herr Schröder durch die Unterstützungsmaßnahmen bei der Wiedereingliederung in sein bestehendes Arbeitsverhältnis schon bald wieder in seinen Beruf zurückkehren kann.