Für die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt: Nach einem Unfall mit der Folge einer verbleibenden Invalidität können Kosten für diverse Maßnahmen anfallen, die aufgrund der Invalidität entstehen. Diese Kosten werden im Rahmen des behinderungsbedingten Mehraufwandes ersetzt. Für folgende Maßnahmen werden in der Produktlinie Unfall Einfach Komplett bis zu 30.000 EUR, in der Produktlinie Unfall Einfach Besser bis zu 6.000 EUR und in der Produktlinie Unfall Einfach Gut bis zu 2.000 EUR erstattet:
- Umbau eines Pkw
- Umbau einer Wohnung oder Umzug
- Prothesen, Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl), künstliche Organe oder Organtransplantation
- Berufliche Umschulung
- Blindenhund
Beispiel
Herr Mittelmann erleidet durch einen schweren Unfall eine Querschnittslähmung und sitzt seitdem im Rollstuhl. Damit er weiterhin Auto fahren kann, wird es entsprechend seiner eingeschränkten Bedienmöglichkeiten umgebaut. Ein Rutschbrett erleichtert ihm jetzt das Ein- und Aussteigen. Spezielle Vorrichtungen ermöglichen ihm das Gasgeben und Bremsen mit der Hand. Die Kosten für die Umbauarbeiten übernimmt seine Unfall-Versicherung.