Ob der Tod durch Erfrieren immer den Unfallbegriff erfüllt, wurde in der Vergangenheit unterschiedlich ausgelegt. Es wurde diskutiert, ob es als „plötzlich“ angesehen werden kann, wenn eine Person für längere Zeit größerer Kälte ausgesetzt ist. Um für einen solchen Fall Klarheit zu schaffen, ist „Erfrieren“ als Unfallursache in den Bedingungen zur Unfall Einfach der Haftpflichtkasse aufgenommen worden.
Beispiel
Herr Schulz gerät bei einer Bergtour überraschend in Regen und Nebel. Aufgrund der schlechten Sicht und starken Windes muss er die ganze Nacht auf einem Felsvorsprung ausharren. Durch die anhaltende Kälte erfriert er und kann am nächsten Tag durch die Bergwacht nur noch tot aufgefunden werden. Seine Unfall-Versicherung zahlt an seine Hinterbliebenen.