Neben einer verbleibenden > Invalidität nach einem Unfall ist eine Pflegebedürftigkeit nach dem Sozialgesetzbuch nicht auszuschließen.
Die private Unfallversicherung der Haftpflichtkasse sieht für diesen Fall keine Leistung vor. In erster Linie ist für diesen Fall auch der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung ratsam. Im Unfallschutz Einfach Komplett der Haftpflichtkasse ist dennoch ein Pflegegeld, ab Pflegegrad 2, für bis zu drei Jahre nach dem Unfall vorgesehen.