In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse sind Musikinstrumente als Hausrat automatisch mitversichert bis zur Versicherungssumme.
Im Rahmen der Außenversicherung gilt der Schutz auch außerhalb des Versicherungsortes. Diese Außenversicherung greift aber nicht auf dem Transport, sondern nur solange das Instrument sich in einem geschlossenen Gebäude befindet, beispielsweise im Hotelzimmer, nicht aber im Wohnmobil.
Die Hausratversicherung greift nur bei Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus oder Schäden durch Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Bei einfachem Diebstahl zahlt die Hausratversicherung nicht.
Die Hausratversicherung greift nur, wenn das Instrument privat und nicht gewerblich genutzt wird.
Hinweis: Wenn eine spezielle Musikinstrumentenversicherung besteht, dann hatte diese vor der Hausratversicherung Vorrang.