Nach der Definition ist der gesamte Hausrat in einer Wohnung (nicht einzelne Räume) versichert. Die Wohnung darf ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzt werden. Im Fall einer Wohngemeinschaft ist es also nur möglich, die gesamte Wohnung zu versichern. Dabei muss einer der WG-Bewohner die Funktion des Versicherungsnehmers übernehmen. Bei einem Schaden wird an diesen geleistet, der dann im Innenverhältnis aufteilt.
Beispiel
Mark, Stefan und Kai sind Studenten und ziehen zusammen in eine WG, die sie vor Einzug gemeinsam renoviert und verschönert haben. Unter anderem haben sie einen neuen Parkettboden verlegt. Kai hat für die gemeinsame Wohnung eine Hausratversicherung abgeschlossen. Bei
einem Leitungswasserschaden kommt es zu einem Schaden am Parkett. Die Entschädigung
erfolgt an den Versicherungsnehmer Kai, der sie dann unter den Mitbewohnern aufteilt.
Es gilt in der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse: Eigener Hausstand = eigene Versicherung nötig
- Sie müssen am Studienort eine eigene Hausratversicherung abschließen, wenn Sie selbst einen eigenen Hausstand führen.
Definition eigener Hausstand: Ein eigenständiger Hausstand liegt vor, wenn dem Bewohner neben Wohn- und Schlafraum eine eigene Küche und ein eigenes Bad zur Verfügung stehen.
- Ein WG-Zimmer oder das Zimmer im Studentenwohnheim sind noch über die elterliche Hausratpolice versichert, denn sie gelten nicht als eigener Hausstand. Zum Tragen kommt in den Fällen die sogenannte Außenversicherung, die Gegenstände außerhalb der eigenen vier Wände mit einschließt – beispielsweise auch auf Reisen.
- Mieten Studenten eine möblierte Wohnung, ist der Vermieter für die Absicherung der vermieteten Möbel zuständig. Kleidung und Bücher sind hier in der Regel ebenfalls noch über die Außenversicherung abgedeckt.
- Eine ganze Wohngemeinschaft können Sie ebenfalls bei der Haftpflichtkasse versichern. In der Hausratversicherung ist die Fahrradversicherung bis 10.000 EUR mitversichert. Als Versicherungsnehmer muss ein Bewohner eingetragen sein, alle anderen Mitbewohner sind mitversichert. Alle müssen Ihren Wohnsitz am Versicherungsort haben.