Die Haftpflichtkasse bietet eine Hausratversicherung an. Diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen der Zerstörung, der Beschädigung oder des Abhandenkommens Ihres Hausrats infolge eines Versicherungsfalls.
Versichert ist der Hausrat Ihrer Wohnung. Dazu zählen alle Sachen, die dem Haushalt zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen, beispielsweise:
- Möbel, Teppiche, Bekleidung;
- elektrische und elektronische Haushaltsgeräte (z. B. Waschmaschine, TV, Computer);
- Antennenanlagen, Markisen und Balkonkraftwerke, die zu Ihrer Wohnung gehören;
- Bargeld und andere Wertsachen (z. B. Schmuck) in begrenzter Höhe.
Versicherte Gefahren
- Brand, Blitzschlag einschließlich Überspannungsschäden, Explosion, Implosion, Anprall
eines sonstigen Fahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung; - Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat;
- Diebstahl von Fahrrädern;
- Leitungswasser;
- Naturgefahren wie Sturm, Hagel;
- Weitere Naturgefahren, soweit diese gesondert vereinbart sind. Das sind die Elementargefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch;
- Glasbruch, von Mobiliar-und Gebäudeverglasung, soweit gesondert vereinbart;
- Unbenannte Gefahren, soweit gesondert vereinbart.
Versicherte Schäden
Sachschaden infolge von Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen der versicherten Sachen infolge eines Versicherungsfalls.
Versicherte Kosten
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen und tatsächlich angefallenen
- Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten;
- Aufräumungskosten;
- Bewegungs- und Schutzkosten;
- Hotelkosten;
- Transport- und Lagerkosten;
- Schlossänderungskosten;
- Bewachungskosten;
- Kosten für provisorische Maßnahmen;
- Reparaturkosten für Nässeschäden;
- Reparaturkosten für Gebäudeschäden;
- Datenrettungskosten;
- Kosten eines Gas-und Wasserverlustes.
Versicherungssumme und Versicherungswert
Die Versicherungssumme ist der vereinbarte Betrag, der dem Versicherungswert entsprechen soll. Ist das nicht der Fall, können Nachteile bei der Entschädigungsberechnung entstehen.
Was ist nicht versichert?
Dazu zählen beispielsweise:
- vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser die Gefahr trägt;
- Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger;
- Luft- und Wasserfahrzeuge.
Gibt es Einschränkungen beim Versicherungsschutz?
Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann. In jedem Fall vom
Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:
- Krieg;
- Kernenergie;
- Schwamm;
- Sturmflut;
- Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben.
Wo bin ich versichert?
Ihr Hausrat ist in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung versichert. Aber auch, wenn sich der Hausrat vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befindet, ist er zeitweise versichert.
Welche Pflichten habe ich?
- Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
- Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
- Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben.
- Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten.
- Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie uns ansprechen, damit der Vertrag ggf. angepasst werden kann.
Wann und wie muss ich bezahlen?
Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen.
Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen.
Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens 1 Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr
(Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.
Wie kann ich den Vertrag beenden?
Sie können den Vertrag ebenso wie wir zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum
Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit geschehen).
Ebenfalls können Sie und wir nach dem Eintritt eines Schadensfalles den Versicherungsvertrag kündigen.
Dann endet die Versicherung schon vor Ende der vereinbarten Dauer.