Die Haftpflichtkasse bietet eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung an. Diese schützt Sie gegen finanzielle Risiken, die im Zusammenhang mit Schadenersatzanforderungen Dritter aus Schäden entstehen, für die Sie als Tierhalter verantwortlich sind.
Gegenstand der Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist es, gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Versichert sind:
- Schäden an Personen oder Sachen, die auf Ihr Tier zurückzuführen sind und für die Sie als Halter oder von Ihnen bestimmte Hüter des Tieres einstehen müssen.
- Jagdgebrauchshunde, die allerdings unter Umständen auch über Ihre Jagdhaftpflichtversicherung erfasst sein können.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Höhe der vereinbarten Versicherungs-summen können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Was ist nicht versichert?
Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. Hierfür benötigen Sie eine separate Absicherung. Dazu gehören z.B.:
- Gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere, die über eine gesonderte gewerbliche Tierhalter-Haftpflichtversicherung versichert werden.
Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten Versicherungssummen. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen.
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Wir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten versichern. Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen, z.B. alle Schäden:
- aus vorsätzlicher Handlung
- durch den Gebrauch eines versicherungspflichtigen Kraft-oder Luftfahrzeugs
Wo bin ich versichert?
Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung gilt weltweit. Auch wenn Sie während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts (z.B. im Urlaub) einen Haftpflichtschaden verursachen, sind Sie geschützt.
Welche Verpflichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
- Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
- Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat, z.B. Anschaffung eines weiteren Hundes oder Pferdes, Änderung des im Vertrag bezeichneten Hundes oder Pferdes.
- Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen.
- Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind.
- Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und –regulierung zu unterstützen.
Wann und wie zahle ich?
Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen.
Wann beginnt und wann endet die Deckung?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr.
Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall oder auch bei endgültigem Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos –etwa durch endgültiges Abschaffen Ihres Tieres. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.