Die Haftpflichtkasse bietet Ihnen eine private Unfallversicherung. Diese sichert Sie ab gegen Risiken durch Unfallverletzungen. Ein Unfall liegt z. B. vor, wenn die versicherte Person sich verletzt, weil sie stolpert, ausrutscht oder stürzt. Dafür bieten wir insbesondere folgende Leistungsarten:
Geldleistungen
- Einmalige Invaliditätsleistung bei dauerhaften Beeinträchtigungen (z. B. Bewegungseinschränkungen)
- Lebenslange Unfallrente bei besonders schweren Beeinträchtigungen
- Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld bei Krankenhausaufenthalten oder ambulanten Operationen
- Kostenersatz für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze
- Kurkostenbeihilfe
- Kostenerstattung für unfallbedingte kosmetische Operationen
- Bei Unfalltod Auszahlung einer Todesfallsumme
Dienstleistungen
- Hilfe-Paket mit häuslicher und organisatorischer Hilfe in der ersten Zeit nach einem Unfall (z.B. Menüservice, Wohnungsreinigung, Fahrdienste, Tierbetreuung, usw.)
- Reha-Management
Die Leistungsarten und die Versicherungssummen dazu vereinbaren wir mit Ihnen im Versicherungsvertrag.
Was ist nicht versichert?
- Krankheiten (z.B. Diabetes, Gelenksarthrose, Schlaganfall)
- Kosten für die ärztliche Heilbehandlung
- Sachschäden (z.B. Brille, Kleidung)
Gibt es Deckungseinschränkungen?
Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:
- Unfälle durch Drogenkonsum
- Unfälle bei der vorsätzlichen Begehung einer Straftat
- Bandscheibenschäden
- Unfälle als Führer eines Luftfahrzeugs oder Luftsportgeräts
- Unfälle durch Kernenergie
Wenn Unfallfolgen und Krankheiten zusammentreffen, kann es zu Leistungskürzungen kommen.
Wo bin ich versichert?
Sie haben weltweit Versicherungsschutz.
Welche Verpflichtungen habe ich?
- Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
- Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
- Sie müssen uns einen Berufswechsel so bald wie möglich anzeigen, damit wir den Vertrag anpassen
können. - Nach einem Unfall müssen Sie sofort einen Arzt aufsuchen und uns über den Unfall informieren.
Wann und wie zahle ich?
Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen.
Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisen
oder uns ermächtigen, sie von Ihrem Konto einzuziehen.
Wann beginnt und endet die Deckung?
Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den
ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte Dauer. Wenn nicht anders vereinbart, verlängert sie sich danach automatisch um
jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir sie nicht kündigen.
Wie kann ich den Vertrag beenden?
Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei
Monate vorher geschehen). Sie oder wir können den Vertrag auch kündigen, wenn wir eine Leistung erbracht haben, oder wenn Sie Klage gegen uns auf Leistung erhoben haben. Dann endet die Versicherung
schon vor Ende der vereinbarten Dauer.