In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftplichtkasse gilt: Werden die zugrunde liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des VN und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.
Beiträge in diesem Abschnitt
- Abtretung / Private Haftpflichtversicherung
- Abwasser / Rückstau / Private Haftpflichtversicherung
- Abwasserschaden / Private Haftpflichtversicherung
- Abwehr unberechtigter Ansprüche / Private Haftpflichtversicherung
- Abweichungen gegenüber den Versicherungsbedingungen / Private Haftpflichtversicherung
- Allmählichkeitsschäden / Private Haftpflichtversicherung
- Anbau und Umbau an Immobilien / Private Haftpflichtversicherung
- Anzeigepflicht / Private Haftpflichtversicherung
- Asbestschäden / Private Haftpflichtversicherung
- Aufstockung / Exzedenten-Deckung / Private Haftpflichtversicherung