In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt:
Die Höchstversicherungssumme beträgt 250.000 EUR.
Stellt sich im Schadensfall heraus, dass ihre gewählte Versicherungssumme niedriger ist als der Wert Ihres gesamten Hausrats, wird ein Abzug bei der Entschädigung vorgenommen. Um eine solche Unterversicherung zu vermeiden, genügt es, wenn die Versicherungssumme 650 EUR pro qm Wohnfläche beträgt. Damit sind Sie im Schadensfall auf der sicheren Seite. Bitte beachten Sie, dass auch bei dieser Berechnung die Versicherungssumme den Wert des Hausrats erreichen sollte.
1. Versicherungswert
Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsberechnung.
- Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).
- Für Kunstgegenstände (§ 13 Nr. 1 a) ad)) und Antiquitäten (§ 13 Nr. 1 a) ae)) ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
- Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner
Wert). - Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt (Entschädigungsgrenzen siehe Verweis) ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.
2. Versicherungssumme
- Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen.
- Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 10 Prozent.
3. Anpassung von Versicherungssumme und Beitrag
- Die Versicherungssumme wird entsprechend der Entwicklung des Preisindexes – siehe Punkt 2 – angepasst.
- Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Preisindex für „Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise
nicht in der Wohnung gelagerten Güter“ – aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) – im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davor liegenden Kalenderjahr verändert
hat. Maßgebend ist der vom Statistischen Bundesamt jeweils für den Monat September veröffentlichte Index. Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt. Die neue Versicherungssumme wird auf volle 100 EUR aufgerundet und dem Versicherungsnehmer bekannt gegeben. - Der Beitrag wird aus der neuen Versicherungssumme berechnet.
- Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue Versicherungssumme kann der Versicherungsnehmer der Anpassung durch Erklärung in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Damit wird die Anpassung nicht wirksam.