In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt:
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Der Versicherungsnehmer kann im Notfall im Jahr rund um die Uhr Informationsdienste und Assistance-Leistungen bei der AXA Assistance Deutschland GmbH, Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund erhält diese Kenntnis über Versicherungsscheinnummer, Name und Adresse des Versicherungsnehmers.
Wann liegt ein Notfall vor?
Ein Notfall liegt vor, wenn ein plötzlich und unerwartet aufgetretenes Schadenereignis ein Wohnhaus bzw. eine Wohnung oder den Hausrat in der Weise beeinträchtigt, dass die Bewohnbarkeit dieser Räumlichkeiten entweder stark beeinträchtigt oder unzumutbar ist. Darüber hinaus liegt ein Notfall vor, wenn durch das Schadenereignis ein Schaden am Haus, der Wohnung oder am Hausrat entstanden ist, der neben der stark beeinträchtigten Bewohnbarkeit einen größeren Schaden nach sich ziehen wird, sofern nicht unverzügliche Maßnahmen ergriffen werden. -
24-Stunden-Informationsdienst
Der Versicherungsnehmer kann bei Eintritt eines Schadenereignisses telefonisch über die ihm zur Verfügung gestellte Notrufnummer um Hilfe bitten. Er erhält Auskünfte und kann, sofern möglich, beraten werden. -
24-Stunden Assistance-Leistungen – Vermittlung und Beauftragung von Handwerkerdiensten.
Der Versicherungsnehmer hat im Notfall einen Anspruch auf die Vermittlung der im Folgenden genannten Serviceerbringer, die innerhalb von maximal zwei Stunden vor Ort sind und eine Notreparatur durchführen werden bzw. ihre Leistung erbringen können:
Brand- und Wassersanierer
Ist bei der Beseitigungsplanung nach einem Feuer oder Was-serschaden Hilfe notwendig, so organisiert AXA ASSISTANCE einen Brand- und Wassersanierer, der mit Rat und Tat zur Seite steht.
Rohrreinigungsdienste
Liegt eine Verstopfung der Wasser- und/oder Abflussleitungen am ständigen Wohnsitz der begünstigten Person vor, organisiert AXA ASSISTANCE einen Rohrreinigungsdienst.
Notreinigungsdienste
Ist in der Wohnung/dem Haus des Versicherungsnehmers ein Großschaden (z. B. Feuer oder Wasser) entstanden und bedarf die Reinigung der Wohnung/des Hauses des Einsatzes eines hierauf spezialisierten Dienstes, ist AXA ASSISTANCE bei der Vermittlung eines solchen Dienstes behilflich.
Dachdecker, Elektroinstallateur, Glaser, Heizungs-Sanitär-Fachleute
Werden Notreparaturen durch diese Fachleute notwendig, so organisiert AXA ASSISTANCE Fachleute, die diese Dienste erbringen.
Schlüsseldienst
Kann der Versicherungsnehmer wegen Verlust oder Diebstahl seiner Wohnungs- bzw. Hausschlüssel seine Wohnung bzw. sein Haus nicht betreten, so organisiert AXA ASSISTANCE einen Schlüsseldienst.
Hotels (Unterbringung im Notfall)
Ist nach einem Ereignis die Bewohnbarkeit der Wohnung bzw. des Hauses nicht zumutbar, so organisiert AXA ASSISTANCE die Unterbringung in einem Hotel.
Wach- und Sicherheitsdienste, Haushüter
Sofern eine Wohnung oder ein Haus nach einem Notfall nicht ordnungsgemäß verschlossen werden kann oder ist nach einem Einbruch die Sicherheit nicht gewährleistet, so organisiert AXA ASSISTANCE einen Wach- und Sicherheitsdienst. Das Gleiche gilt, sofern ein Haushüter benötigt wird.
Experten für Stahlschränke und Alarmanlagen; Möbelpacker/ Speditionen
Liegt ein Defekt bei Stahlschränken und/oder Alarmanlagen vor, so organisiert AXA ASSISTANCE einen Fachmann zur Behebung des Defekts. Ist nach dem Eintritt eines Schadens ein Umzug notwendig oder müssen Möbel bzw. Möbelteile in andere Räume verbracht werden, so organisiert AXA ASSISTANCE einen Möbelpacker- bzw. Speditionsdienst.
Entfernung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern
Eine fachgerechte Entfernung bzw. Umsiedlung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern, die sich am Versicherungsort befinden, wird durch die AXA ASSISTANCE organisiert. Kein Leistungs- anspruch liegt vor, wenn die Entfernung bzw. Umsiedlung des Wespen-, Hornissen- oder Bienennestes aus rechtlichen Gründen, z. B. aus Gründen des Artenschutzes, nicht zulässig ist.
Welche Kosten werden übernommen?
Für jeden Einsatz, der für eine Notreparatur bestimmt ist, werden die Kosten für die Organisation, d. h. Beauftragung des Reparaturdienstes, dessen Fahrtkosten und Notreparatur bis zu maximal 500 EUR je Versicherungsfall übernommen (inkl. Kosten für notwendige Materialien und Ersatzteile). AXA ASSISTANCE beauftragt den entsprechenden Handwerker und übernimmt diese Kosten direkt, ohne Vorleistung durch den berechtigten Personenkreis. Rechnungsbeträge, die über den Betrag von 500 EUR hinausgehen, sind von dem Versicherungsnehmer selbst zu tragen und unter Abzug der bereits von AXA Assistance (im Auftrag des Versicherers) zugesagten Summe an den Handwerker zu entrichten. Die Kosten für einen Schlüsseldienst (Anfahrt sowie das Öffnen verschlossener Haustüren) werden bis zu maximal 500 EUR übernommen. Die Kosten für Material, Er- satzteile, neue Schlösser bzw. Ersatzschlüssel sind nicht gedeckt. Der Schlüsseldienst kann einmal pro Jahr in Anspruch genommen werden. Sofern ein Schaden am Schloss oder der Haustür durch Vandalismus oder Einbruch hervorgerufen wird, werden in diesem Fall bis zu 500 EUR übernommen.